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   KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08.WEG, 27 U 19/08 WEG   

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KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08.WEG, 27 U 19/08 WEG (https://dejure.org/2009,31176)
KG, Entscheidung vom 30.06.2009 - 27 U 19/08.WEG, 27 U 19/08 WEG (https://dejure.org/2009,31176)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 27 U 19/08.WEG, 27 U 19/08 WEG (https://dejure.org/2009,31176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückständen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Berlin, 19.06.2007 - 53 T 51/07

    Wohngeldrückstände des Wohnungseigentümers: Verhängung einer Versorgungssperre

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Das im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.6.2007 - 53 T 51/07 - wird aufgehoben.

    Dementsprechend hat es die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 19.6.2007, 53 T 51/07, mit der vorgenannten Einschränkung aufrechterhalten.

    Aus den genannten Gründen kann auch den Ausführungen im Urteils des Landgerichts vom 19.6.2007, 53 T 51/07 - nicht gefolgt werden, denn es stellt einseitig auf die Interessen der Klägerin ab und berücksichtigt nicht hinreichend die Interessen und Rechte der Beklagten an einem vollständigen Ausgleich ihrer Wohngeldansprüche.

  • KG, 19.02.2009 - 24 W 259/08
    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    5 Die Berufung der Klägerin ist begründet, denn das Landgericht hat zu Recht entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich berechtigt war, eine Versorgungssperre zu verhängen; dass der diesbezügliche Beschluss der Gemeinschaft vom 4.4.2007 wirksam getroffen worden ist, ist zwischenzeitlich durch Beschluss des Kammergerichts vom 19.2.2009, 24 W 259/08 bestätigt worden.

    Dass die Bemühungen wegen der nicht unkomplizierten Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander bislang nicht zum Erfolg geführt haben, macht das Vorgehen der Beklagten nicht rechtswidrig und begründet keinen Verstoß gegen § 242 BGB (vergleiche insoweit auch den Beschluss des Kammergerichts vom 19.2.2009, 24 W 259/08 unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Beschlusses des Landgerichts, 85 T 3/08).

    Dass Letzteres nicht der Fall ist, ist zwischenzeitlich durch das Kammergericht abschließend entschieden (Beschluss vom 19.2.2009, 24 W 259/08).

  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 114/07

    Feststellungsinteresse bei Begehren der Feststellung über die Zugehörigkeit eines

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Vergleichsparteien die genannte Regelung weiterhin als verbindlich für sich anerkennen, obwohl zwischenzeitlich durch die Urteile des Landgerichts Flensburg (4 O 156/07) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (1 U 114/07 vom 20.6.2008) entschieden ist, dass die Wohnrechte der Klägerin nicht zur Konkursmasse des Konkursverfahrens gehören, so dass deren Löschung, wie sie in dem Vergleich vereinbart ist, ohne die Mitwirkung der Klägerin nicht möglich sein dürfte.

    Dabei wird nicht übersehen, dass es der Klägerin freistand, wie geschehen, mit der Wohnung zu verfahren (vgl. OLG Schleswig, 1 U 114/07- unter B.II.c.).

  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04

    Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Insbesondere besagt die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH (NJW 2005, 2622) darüber nichts.

    Denn zum einen hat damit lediglich ein Dritter die Zahlungsverpflichtung (als Schuldmitübernahme oder befreiende Schuldübernahme) übernommen, an der Eigentümerstellung, die gemäß § 273 BGB das Zurückbehaltungsrecht begründet aufgrund der aus dem Gemeinschaftsverhältnis jedem Mitglied der Gemeinschaft gegenüber allen anderen Mitgliedern bestehenden Verpflichtungen (vergleiche dazu BGH NJW 2005, 2622), hat sich dadurch nichts geändert.

  • KG, 08.08.2005 - 24 W 112/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Versorgungssperre bei Verzug mit den

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Durch Teilzahlungen kann aber das Zurückbehaltungsrecht nicht wirksam abgewendet werden (KG, Beschluss vom 8.8.2005, 24 W 112/04 = NJW-RR 2006, 446).

    Dem steht entgegen, dass dieses Zurückbehaltungsrecht - wie oben bereits ausgeführt - nur durch vollständige Zahlung aller Rückstände zum Erliegen gebracht werden kann (KG, Beschluss vom 8.8.2005, 24 W 112/04 = NJW-RR 2006, 446).

  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass eine Wohnung von einem Mieter genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.2006, V ZR 112/06 = WM 2007, 461 im Anschluss an KG, Urteil vom 21.03.2006, 4 U 97/05 = NJW-RR 2006, 1239); in diesem Fall stellt die Versorgungssperre gegenüber dem Mieter auch keine verbotene Eigenmacht dar (KG, Beschluss vom 21.5.2001, 24 W 94/01).
  • KG, 21.03.2006 - 4 U 97/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Mieters einer Eigentumswohnung zur

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass eine Wohnung von einem Mieter genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.2006, V ZR 112/06 = WM 2007, 461 im Anschluss an KG, Urteil vom 21.03.2006, 4 U 97/05 = NJW-RR 2006, 1239); in diesem Fall stellt die Versorgungssperre gegenüber dem Mieter auch keine verbotene Eigenmacht dar (KG, Beschluss vom 21.5.2001, 24 W 94/01).
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass eine Wohnung von einem Mieter genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.2006, V ZR 112/06 = WM 2007, 461 im Anschluss an KG, Urteil vom 21.03.2006, 4 U 97/05 = NJW-RR 2006, 1239); in diesem Fall stellt die Versorgungssperre gegenüber dem Mieter auch keine verbotene Eigenmacht dar (KG, Beschluss vom 21.5.2001, 24 W 94/01).
  • KG, 26.01.2006 - 8 U 208/05

    Wohneigentum: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einer

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Auf die Frage, ob der Mieter insoweit den Zutritt zur Wohnung zu dulden hat (vgl. KG, Beschluss vom 26.1.2006, 8 U 208/05 = NJW-RR 2006, 658), kommt es hier nicht an.
  • LG Flensburg, 30.07.2007 - 4 O 156/07

    Unpfändbarkeit eines Wohnrechts

    Auszug aus KG, 30.06.2009 - 27 U 19/08
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Vergleichsparteien die genannte Regelung weiterhin als verbindlich für sich anerkennen, obwohl zwischenzeitlich durch die Urteile des Landgerichts Flensburg (4 O 156/07) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (1 U 114/07 vom 20.6.2008) entschieden ist, dass die Wohnrechte der Klägerin nicht zur Konkursmasse des Konkursverfahrens gehören, so dass deren Löschung, wie sie in dem Vergleich vereinbart ist, ohne die Mitwirkung der Klägerin nicht möglich sein dürfte.
  • LG Berlin, 07.12.2007 - 22 O 326/07

    Wohngeldrückstände des Wohnungseigentümers: Abwendung einer von der

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